Zinssenkungsanträge NRW.BANK
Für Baudarlehen des Landes NRW, die für selbst genutztem Wohneigentum in Anspruch genommen wurden, hebt die NRW.BANK nach einem festgelegten Zeitraum den Zinssatz an.
Die NRW.BANK kann den Zinssatz wieder senken, wenn die Darlehensnehmer mit einer Bescheinigung nachweisen, dass der Haushalt, der die Wohnung nutzt, bestimmte Einkommensvoraussetzungen erfüllt.
Die Stadt Borken, Fachbereich Arbeit, Soziales und Wohnen, bescheinigt zu diesem Zweck, um wieviel Prozent die Einkommensgrenze der sozialen Wohnraumförderung NRW über- ober unterschritten wird.
Einzelheiten zu den Voraussetzungen, die für eine Zinssenkung erfüllt sein müssen, ergeben sich aus dem jeweiligen Darlehensvertrag und aus dem Schreiben, mit dem die NRW.BANK die Zinserhöhung ankündigt.
Weitere Informationen finden Sie unter:
NRW.BANK - Verzinsung von Darlehen für selbst genutztes Wohneigentum
Die Gebühr für die Ausstellung der Bescheinigung beträgt 10,00 €.
Die Gebühr für die Ausstellung der Bescheinigung beträgt 10,00 €.
- Antragsformular
- Einkommenserklärungen (für jeden Haushaltsangehörigen mit eigenem Einkommen ist eine Erklärung notwendig)
- Einkommensnachweise
- Schreiben der NRW.BANK
- Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
- Darlehensvertrag, der mit der NRW.BANK bzw. der Wohnungsbauförderungsanstalt abgeschlossen wurde
Ihre Ansprechperson
FachberaterinnenFrau Schröder (Wohnberechtigung) (Wohnberechtigungsscheine/ Zinssenkungsanträge NRW.Bank)
Raum: E-010
Im Piepershagen 21
46325 Borken
Nur nach Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail.