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Die Stadt Borken fördert die Anschaffung von Lastenrädern und -anhängern. Zugleich haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die E-Lastenräder der Stadt Borken „KonRad“ und „Fietserike“ kostenlos auszuleihen.

Seit Juli 2020 bietet die Stadt Borken den Borkener Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei das E-Lastenrad KonRad zum Verleih an, um ein alternatives, klimafreundliches Verkehrsmittel zu testen. Hiermit soll versucht werden, eine Entscheidungsalternative zum eigenen Auto anzubieten. Dieses Angebot wird stark nachgefragt und sehr gut angenommen.

Mit E-Lastenrädern können alltägliche Wege rasch zurückgelegt werden und produzieren dabei keine Abgase. Kinder können hiermit befördert oder Waren und Güter aller Art transportiert werden. Bei Nutzung von Lastenrädern wird auch die eigene Gesundheit und Fitness gestärkt. Durch eine städtische Förderung soll ein Anreiz für Privatpersonen geschaffen werden, verstärkt auf dieses umweltfreundliche Verkehrsmittel zu setzen und damit Kfz-Fahrten zu ersetzen, denn die Anschaffung eines E-Lastenrades ist schon eine „kleine“ Investition für Einzelpersonen und Familien.

Im Umwelt- und Planungsausschuss am 26.08.2020 wurde beschlossen, die Anschaffung von Lastenrädern und Lastenanhängern zu fördern.

Förderbedingungen (Stand 26.08.2020):

  1. Grundsätzlich wird die Anschaffung von Lastenrädern und Lastenanhängern gefördert; aus Vereinfachungsgründen unabhängig von der Art der Lastenräder. Hierbei muss zur Förderung des regionalen Handels die Anschaffung bei Geschäften innerhalb des Kreises Borken erfolgen, vorzugsweise in der Stadt Borken. In Ausnahmefällen ist ein Erwerb außerhalb des Kreises Borken nach konkreter Einzelfallprüfung möglich. Die Förderung erfolgt im Nachgang zum Erwerb bei Vorliegen der erforderlichen Unterlagen (Antragsbogen, Rechnungskopie und Zahlungsnachweis). Bei Online-Einkäufen erfolgt keine Bezuschussung.
  2. Die Förderungssumme ist abhängig vom Kaufpreis, die Förderquote beträgt 30 % der investierten Mittel. Hierzu zählt bei Bedarf auch Zubehör, wie z. B. eine Babyschalenhalterung und/oder ein Regenverdeck.
  3. Der Förderhöchstsatz beträgt - je Lastenrad max. 750 €, - bei Lastenanhängern max. 100 €.
  4. Der Antrag muss auf Basis des als Anlage beigefügten Antragsbogens gestellt werden. Hierbei gilt das „Windhundprinzip“, d. h. nur die vollständigen und prüffähigen Anträge werden nach ihrem Eingangsdatum bearbeitet. Eine Förderung kann nur einmal pro Antragsteller (volljährig) erfolgen und diese Person muss ihren Hauptwohnsitz in Borken haben. Allerdings werden die bereits sechs vorliegenden Anträge auf Förderung rückwirkend berücksichtigt und gelten unabhängig vom tatsächlichen Antrags- und Kaufdatum, sofern die in der Vorlage und im Antragsbogen genannten Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt werden.
  5. Der Erwerb kann auch gemeinschaftlich durch mehrere volljährige Privatpersonen (Nutzungsgemeinschaft) erfolgen.
  6. Der Eigennutzungszeitraum beträgt 60 Monate. Das Lastenrad bzw. der Lastenanhänger darf nur für private Zwecke genutzt werden; gewerbliche Zwecke sind ausdrücklich ausgeschlossen.
  7. Die Antragsstellung ist per E-Mail möglich, um den Aufwand für die Antragsstellenden zu reduzieren.
  8. Der künftige Klimaschutzmanager wird einen Förderaufkleber entwerfen, der auf dem Fördergegenstand anzubringen ist.

Für eine Förderung müssen Privatpersonen folgende Voraussetzungen erfüllen und Bedingungen akzeptieren:

  1. Ausgefülltes Antragsformular mit Angaben zur Person und Einverständnis der genannten Förderbedingungen und Rückforderungsmöglichkeiten/ Rückzahlungsverpflichtung laut Antragsbogen
  2. Rechnungskopie über den Erwerb des Kaufgegenstandes mit Nachweis über die geleistete Kaufpreiszahlung (Zahlungsnachweis),
  3. Angabe der Rahmennummer des Lastenrads oder Anhängers (beim Anhänger sofern vorhanden),
  4. Wohnortnachweis (z.B. Kopie des Personalausweises),
  5. Das Rad wird nur vom Käufer oder im Haushalt lebenden Familienmitgliedern für mindestens 60 Monate genutzt und nicht dauerhaft an Dritte weitergegeben oder verkauft,
  6. Der Förderbetrag ist bei dauerhafter Unbrauchbarkeit des Fördergegenstandes, Verkauf oder einem Wohnortwechsel anteilig in Bezug auf die Restlaufzeit zurückzuzahlen. Umstände, die zu einer Rückführung können, sind unverzüglich der Stadt Borken unter Vorlage geeigneter Nachweise (z. B. Unfallanzeige, Versicherungsmeldung o. ä.) mitzuteilen,
  7. Doppelförderungen, z. B. durch Landes- oder Bundesmittel sind ausgeschlossen,
  8. Ein vollständiger Förderantrag berechtigt nicht zwangsläufig zur Inanspruchnahme einer Förderung, da die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits ausgeschöpft sein können. Die Stadt Borken entscheidet nach pflichtgemäßen Ermessen nach Eingang der Anträge und im Rahmen der verfügbaren Mittel.
  9. Der Erwerb kann auch gemeinschaftlich durch mehrere volljährige Privatpersonen (Nutzungsgemeinschaft) erfolgen.

Sofern die in der Vorlage und im Antragsbogen genannten Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt werden, kann eine Förderung erfolgen. Für die Antragstellung gilt das Windhundverfahren.

Hier können Sie den Antrag zur Förderung von Lastenrädern und Lastenanhängern durch die Stadt Borken als PDF-Dokument herunterladen.

 

Ansprechperson:

Fachabteilung Klimaschutz und Nachhaltigkeit

Die Anschaffung eines E-Lastenrades stellt gerade für Einzelpersonen und Familien eine kleine Investition dar. Mit den städtischen Lastenrädern Konrad und Fietserieke können Bürgerinnen und Bürger, die sich ein E-Lastenrad anschaffen wollen oder sich dafür interessieren, das Rad im Alltagsbetrieb testen und mit den hoffentlich positiven Erfahrungen sicher in ein eigenes E-Lastenrad investieren. Natürlich ist eine Ausleihe auch an Personen möglich, die sich kein E-Lastenrad zulegen wollen.

Testen Sie hier für ein paar Tage die E-Lastenräder: KonRad und Fietserike

 

Ansprechpersonen:

Tourist Info

Frau Ursula Wendholt