Gemeinsam gegen Armut
Als Folge des russischen Angriffskrieges steigen deutschlandweit die Preise für Energie und Lebensmittel. Viele Menschen sorgen sich um die Sicherung ihres täglichen Bedarfs. Auch Sozial- und Schuldnerberatungen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur stehen vor großen Herausforderungen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen stellt deshalb ein umfangreiches Unterstützungsprogramm zur Verfügung.
Hilfe für Helfende - Unterstützung für die kommunale soziale Infrastruktur
Die krisenbedingt steigenden Ausgaben und eine verstärkte Inanspruchnahme hat in den vergangenen Wochen und Monaten bereits zu Einschränkungen von Angeboten der kommunalen sozialen Infrastruktur geführt. Dagegen soll der Stärkungspakt NRW ansteuern.
Zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie zur Anpassung an die erhöhte Nachfrage werden allen Kommunen in Nordrhein-Westfalen für den Zeitraum von Januar bis Dezember 2023 Unterstützungsleistungen gewährt.
Diese Unterstützungsleistungen, welche sich in ihrer Höhe an der Zahl an Mindestsicherungsbeziehenden bemisst, können die Kommunen entweder selbst verwenden und/oder ganz oder teilweise an Dritte im Wege der Beleihung weitergeben. Das bedeutet, dass nach Weitergabe der Mittel die mit der „Stärkungspakt NRW – Richtlinie“ unterstützten Aufgaben und Maßnahmen von diesen Dritten selbständig wahrgenommen und umgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich bei den Dritten um juristische Personen handelt und die Maßnahmen nach Maßgabe der Richtlinie innerhalb des Zuständigkeitsgebietes der Kommune umgesetzt werden, die die Mittel weitergegeben hat.
Die Landesregierung sieht - ergänzend zu den Maßnahmen des Bundes – weiteren Handlungsbedarf und stellt daher im Rahmen des „Stärkungspakts Nordrhein-Westfalen – gemeinsam gegen Armut“ für das Jahr 2023 rund 150 Millionen Euro zur Verfügung. Die Stadt Borken erhält rund 130.000 Euro.
Neben den Ausgaben für die Erstellung und Produktion von Informationsmaterialien und zur Aufrechterhaltung des Betriebes können z.B. auch Honorarausgaben für ausgewiesene Fachkräfte zur Aufrechterhaltung und/oder zum Ausbau des Betriebs oder zur Durchführung einzelner Maßnahmen angemeldet werden.
Sozial- und Schuldnerberatungsstellen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur können weiterhin eine Bedarfsmeldung beim Bereich Soziales - gerne über die E-Mailadresse Staerkungspakt_NRW(at)borken.de - einreichen. Im Anschluss entscheidet der Sozialausschuss über die Verteilung der Gelder.
Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sind z.B. Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Lebensmittelverteiler, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Schutzräume für Alkohol und Drogen konsumierende Personen, medizinische Versorgungsangebote für Personen ohne festen Wohnsitz oder ohne Krankenversicherungsschutz, Erwerbslosenzentren, Seniorentreffs etc., aber auch Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke in den Stadtteilen.
Hier finden Sie die Antragsdokumente:
In der „Richtlinie zum Stärkungspakt NRW“ sind alle Rahmenbedingungen rund um das Unterstützungsprogramm geregelt. Es handelt sich um einen Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 1. Januar 2023.
Weitere Informationen, z.B. welche Einrichtungen für welche Ausgaben unterstützt werden können, Informationen über Bemessung der Mittel, Verwendungsnachweise, Dauer und Zeitraum des Programms und Termine und Stichtage finden Sie in den „Begleitinformationen (FAQ) zum Stärkungspakt NRW“).