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Die Hauptaufgabe der Unteren Denkmalbehörde besteht darin, die vorgenannte Denkmalliste der Stadt zu führen, diese bei Bedarf um neue Baudenkmäler, die im Rahmen eines durch das Denkmalschutz (DSchG NRW) exakt vorgegebenen Verfahrens zu ermitteln sind, zu ergänzen oder auch bei Bedarf Denkmäler aus dieser Denkmalliste zu entlassen.

Die in der Liste enthaltenen Objekte obliegen einer turnusmäßigen Beobachtung durch die Untere Denkmalbehörde, um somit sicher zu stellen, dass die denkmalwerten Elemente als wichtige Zeitzeugen der Stadtgeschichte auch dauerhaft erhalten bleiben bzw. Maßnahmen eingeleitet werden, die diesen Erhalt sicherstellen können.

Alle Maßnahmen, die am oder im Umfeld der jeweiligen Baudenkmäler vorgesehen sind, bedürfen vorab der Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde.

Auch zum Thema Denkmalschutz/Denkmalpflege werden der interessierten und jeweils betroffenen Bevölkerung Hilfestellungen in Form von Bauberatungen angeboten. Letzteres gilt auch für den sehr komplexen Themenkreis der Denkmalfördermaßnahmen oder der steuerlichen Vergünstigungen für Denkmalbesitzer.

Denkmalpflege

Die Untere Denkmalbehörde steht im engen Kontakt mit dem Westf. Amt für Denkmalpflege, welches im jeweiligen Einzelfall die Zustimmung zu den vorgesehenen Vorhaben zu erteilen hat, bevor seitens der Stadt Borken durch die Untere Denkmalbehörde in Verbindung mit der Bauaufsichtsbehörde eine entsprechende denkmalrechtliche Erlaubnis gemäß Denkmalschutzgesetzt erteilt werden kann.

Während viele Entscheidungen im Normalfall zeitnah sogar auf dem Postwege durch Austausch von Bild und Planmaterial erfolgen können, gibt es in schwierigen Einzelfällen allerdings gelegentlich die zwingende Notwendigkeit, eines gemeinsamen Ortstermins indem die beteiligten Denkmalbehörden bemüht sind, mit den Eigentümern und den eingeschalteten Architekten oder Handwerkern eine denkmalverträgliche Lösung zu finden, die möglichst für alle Beteiligten konsensfähig ist. Die Interessen der zeitgemäßen Denkmalpflege stehen dabei allerdings im Vordergrund.

Denkmalliste

In der Borkener Denkmalliste werden z.Z. 96 Denkmäler geführt, unter anderem mit den Informationen zur Lage, eine Kurzbeschreibung und die Denkmallistennummer.

► A I - sakrale Objekte (30)

► A II - herrschaftliche Bauten und Befestigungen (9)

► A III - öffentliche Gebäude und Einrichtungen (10)

► A IV - Wohn- und Geschäftbauten (30)

► A V - Kleinobjekte (3)

► B - Bodendenkmäler (16)

 

Bitte beachten Sie, dass diese Online-Version der Denkmalliste nur der Information dient. Benötigen Sie rechtsverbindliche Aussagen oder haben Sie weitere Fragen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Tag des offenen Denkmals

Jedes Jahr am zweiten Sonntag im September öffnen historische Bauten und Stätten, die sonst nicht oder nur teilweise zugänglich sind, ihre Türen - dann sind Millionen von Architektur- und Geschichtsliebhabern zu Streifzügen in die Vergangenheit eingeladen.

Ziel des Tags des offenen Denkmals ist es, die Öffentlichkeit für die Bedeutung des kulturellen Erbes zu sensibilisieren und Interesse für die Belange der Denkmalpflege zu wecken.

 

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