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Wahl des Landtages

Der Landtag in Nordrhein-Westfalen wird für die Dauer von fünf Jahren in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl gewählt (Art. 38 GG). Wahlberechtigt ist, wer volljährig ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl in NRW wohnt. Die letzte Landtagswahl fand am 15. Mai 2022 statt.

Die Ergebnisse finden Sie hier.

 

Gewählt werden die Mitgliederinnen und Mitglieder des Landtages. Die Wahlberechtigten haben zwei Stimmen. Eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste einer Partei.

Die nächste Landtagswahl findet voraussichtlich im Jahr 2027 statt.