Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadtverwaltung Borken hat den Anspruch, ihre Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.borken.de und seine Unterkapitel.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik
Die Internetseite www.borken.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht komplett vereinbar.
Wir arbeiten im Moment daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss. Zur besseren Orientierung wollen wir die Navigation über die Tastatur lückenlos möglich machen. Darüber hinaus werden wir an der Zugänglichkeit zu unseren Formularen arbeiten.
Neben einigen Programmierfehlern gibt es insbesondere ein zentrales Problem: die PDF-Dokumente auf borken.de sind häufig nicht ausreichend barrierefrei. Da es sich um hunderte Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns, möglichst viele PDFs in barrierefreie Online-Formulare umzuwandeln. Zudem ist der Aufbau der einzelnen Unterseiten nicht immer einheitlich. Auch daran wollen wir weiter arbeiten.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 27. Oktober 2022 erstellt und zuletzt am 3. März 2023 aktualisiert.
Sie können uns dabei helfen, besser zu werden!
Das Ziel, vollkommen barrierefrei zu sein, ist für so umfangreiche Internetseiten wie unsere Website eine Daueraufgabe. Wenn Sie also trotz unserer ständigen Bemühungen auf Schwierigkeiten stoßen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Schreiben Sie uns auch gerne, wenn Sie Ideen haben, wie unser Internetangebot noch serviceorientierter und zugänglicher werden kann oder wenn Sie andere Wünsche an den Internetauftritt haben. Nutzen Sie dafür bitte das nachfolgende Kontaktformular:
Ihre Ansprechperson:
Pressestelle der Stadt Borken
E-Mail: pressestelle(at)borken.de
Tel.: +49 2861/939-106
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
E-Mail an die Überwachungsstelle senden
Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.borken.de von der Internetredaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: (+49 211) 855-3451.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier.