Bauaufsicht und Baurecht
Baugenehmigung
Im Regelfall muss bei der Errichtung, bei der Änderung, bei der Nutzungsänderung und beim Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne der Bauordnung vor Baubeginn eine Baugenehmigung eingeholt werden. Die Baugenehmigung schafft Rechtssicherheit für den Bauherrn.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein sogenanntes Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt werden.
Zur Klärung, ob überhaupt eine Baugenehmigung erforderlich bzw. welches bauordnungsrechtliches Verfahren durchzuführen ist, wird von der Stadt eine allgemeine Bauberatung angeboten.
Bitte achten Sie auf Vollständigkeit der Unterlagen, um eine zügige Bearbeitung und einen reibungslosen Ablauf des Verfahrens zu ermöglichen.
Die Geltungsdauer einer Baugenehmigung beträgt drei Jahre und erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung über ein Jahr unterbrochen worden ist.