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Die Fachausschüsse

In jeder Gemeinde müssen nach der Gemeindeordnung ein Hauptausschuss, ein Rechnungsprüfungsausschuss und ein Finanzausschuss gebildet werden, wobei die Aufgaben des Finanzausschusses - wie in Borken gehandhabt - auch vom Hauptausschuss wahrgenommen werden können. Daneben gibt es auf Grund sondergesetzlicher Bestimmungen die Verpflichtung zur Einrichtung weiterer Ausschüsse, wie z. B. Schulausschuss und Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (Jugendhilfeausschuss) und weitere freiwillige Ausschüsse.

Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Ausschüsse sind in der Zuständigkeitsordnung geregelt. Die Ausschüsse entlasten den Rat in begrenztem Umfang bei Entscheidungszuständigkeiten. Sie haben im Wesentlichen aber die Funktion, die Entscheidungen des Rates vorzubereiten und Empfehlungen an den Rat auszusprechen.

Über die Besetzung der Ausschüsse entscheidet der Rat. Neben Ratsmitgliedern gehören den Ausschüssen in der Regel auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger und sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner an.

 

In Borken gibt es folgende Ausschüsse:

  • Ausschuss für Generationen, Soziales, Inklusion und gesellschaftliche Integration
  • Ausschuss für Jugend und Familie
  • Ausschuss für Kultur, Schule und Sport
  • Haupt- und Finanzausschuss
  • Umlegungsausschuss
  • Ausschuss für Planen und Bauen
  • Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Digitalisierung
  • Wahlausschuss
  • Wahlprüfungsausschuss
  • Rechnungsprüfungsausschuss

 

Weitere Informationen zu den Borkener Ausschüssen und sonstigen Gremien und deren Zusammensetzung finden Sie im Ratsinformationssystem.