Gleichstellungsbeauftragte - Funktion und Aufgaben
Vor diesem Hintergrund hat die Gleichstellungsstelle für Frauenfragen eine Vielzahl von Aufgaben:
- Mitwirkung im Rat der Stadt und seinen Ausschüssen:Prüfung und ggf. Einbringen von Änderungsvorschlägen unter den Gesichtspunkten der Berücksichtigung der Frauenpolitik und des Prinzips der Geschlechtergerechtigkeit.
- Durchführung von Informationsveranstaltungen:
z. B. werden in jedem Jahr von der Gleichstellungsstelle eine Vielzahl von Veranstaltungen zu frauenspezifischen Themen organisiert und durchgeführt. - Anlauf- und Kontaktstelle für die Bevölkerung:Hilfestellung für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger in Fragen, die die Gleichberechtigung der Geschlechter bzw. die geschlechtsspezifische Diskriminierung von Frauen betreffen.
- Kontaktpflege bzw. Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Gruppen und Institutionen:Mit allen Frauengruppen, frauenrelevanten Einrichtungen, Parteien, Gewerkschaften und den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Gruppen.
- Kontaktpflege und Kooperation mit Institutionen, Einrichtungen, Frauenverbänden und Frauengruppen:Mit den Zielen des fachlichen Austauschs und des Aufbaus von Kooperations- und Vernetzungsstrukturen organisiert die Gleichstellungsstelle unterschiedliche Arbeitskreise, die sich entweder an eine breite Öffentlichkeit wenden oder die in Form von Facharbeitskreisen (Gewalt gegen Frauen) ausgerichtet sind.
- Öffentlichkeitsarbeit:
Veröffentlichungen der Gleichstellungsstelle gibt es zu unterschiedlichen Themen, die zu verschiedenen Themenschwerpunkten entstanden sind. Es handelt sich hier um Dokumentationen oder Informations-Faltblätter. - Gremienarbeit:
Die Gleichstellungsstelle vertritt die Interessen von Frauen in verschieden Gremien: regional z. B. beim Netzwerk der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Borken oder bei der Regionalkonferenz des Kreises Borken, überregional z. B. in der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros/Gleichstellungsstellen NRW und bei der BAG. - Mitwirkung bei der Frauenförderung innerhalb der Stadtverwaltung Borken:
Die Gleichstellungsstelle wirkt bei allen personal-politischen Entscheidungen und Maßnahmen mit.
Als Kontaktstelle für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertritt die Gleichstellungsstelle deren Interessen.
Die Gleichstellungsstelle arbeitet mit allen Fachbereichen und Dezernaten und dem Personalrat zusammen.
Die Gleichstellungsstelle unterstützt die Stadtverwaltung bei der Erstellung und Fortschreibung der Frauenförderpläne, die das Ziel haben, die Gleichberechtigung der Frauen auf allen Hierarchieebenen, in allen Funktionsbereichen und Berufsgruppen herzustellen sowie die Bedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern.
Um diese Aufgaben wirkungsvoll erledigen zu können, hat die Gleichstellungsbeauftragte unterschiedliche Rechte erhalten, die im Landesgleichstellungsgesetz von NRW verankert sind:
- Teilnahmerecht an den Sitzungen des Verwaltungsvorstandes, der Fachbereichsleiterbesprechungen und des Vierteljahresgesprächs in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs.
- Teilnahmerecht an den Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse. Hier ist ihr auf Wunsch das Wort zu erteilen.
- Widerspruchsrecht in bezug auf Rats- und Ausschussvorlagen.
- Recht auf Öffentlichkeitsarbeit in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs.
Unsere Themen!
Die Mehrheit der Eltern möchte Beruf und Familie besser miteinander vereinbaren können. Finanzielle Sicherheit ist in der Gründungsphase einer Familie und darüber hinaus besonders wichtig.
Frauen möchten ihren mit viel Einsatz erlernten und dann mit Freude ausgeübten Beruf oft nicht mehr generell der Familienarbeit unterordnen.
In einer Partnerschaft ist es daher wichtiger denn je, Geschlechterklischees aufzubrechen, Familienarbeit gerechter zu verteilen und Väter in ihrer Rolle zu ermutigen und zu stärken. Informationen zur Elternzeit / Teilzeit für Väter und Mütter gebe ich gerne weiter!
Gerade für Alleinerziehende ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine große Herausforderung. Gerne informiere ich Sie!
Auch die Pflege von Angehörigen, also beispielsweise die der eigenen Eltern, gehört in diesen Kontext.
Hier gibt es keine allgemeingültige, sondern für jede Familie eine individuelle Lösung. Gerne vereinbaren wir einen Termin zum Austausch!
Der Wiedereinstieg in den Beruf nach längeren Familienphasen stellt für Viele eine persönliche Herausforderung dar. Zurück in den früheren Beruf oder besser gleich eine berufliche Neuorientierung wagen?
Für welches Ziel Sie sich auch entscheiden: Ihr Weg ist individuell!
Über verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten informiere ich Sie gern im persönlichen oder telefonischen Austausch! über verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten informiere ich Sie gern im persönlichen Austausch!
Noch immer dominieren Männer die Politik. Politische Gremien sollten die Gesellschaft widerspiegeln, Frauen und Männer also in gleichem Maße vertreten sein. Hier gilt es, das Interesse von Frauen zu erhöhen und für ein politisches Ehrenamt zu begeistern.
Oft spielt übrigens auch hier die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und (politischem) Ehrenamt eine ausschlaggebende Rolle.
In Borken treffen sich bereits aktive Politikerinnen regelmäßig zum überparteilichen Austausch. Interessierte sind herzlich willkommen, an den Netzwerksitzungen teilzunehmen. Einer Partei muss man hierzu nicht angehören – man darf auch einfach so reinschnuppern und ins Gespräch kommen!
Die Broschüre zum Thema "Geringfügige Beschäftigung" wird vom Netzwerk der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten herausgegeben und regelmäßig aktualisiert. Hier finden Sie alle wichtigen Regelungen zum Arbeitsrecht und einen umfassenden Überblick über alle Rechte und Pflichten von geringfügig Beschäftigten. Genau wie das Gesetz zum Mindestlohn gelten alle anderen Gesetze zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch für die beschäftigten im Minijob, zum Beispiel das Bundesurlaubsgesetz, das Gesetz zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und das Kündigungsschutzgesetz. Ebenfalls gelten fast alle Tarifverträge auch für Minijobberinnen und Minijobber.
Veranstaltungen vom Netzwerk der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Borken:
FRAU + BERUF Veranstaltungen 2023
Ansprechperson
Frauenberatungsstelle und Frauennotruf
Telefon: 0 25 61 / 37 38
E-Mail:
Internet: www.frauenfuerfrauen-ahaus.de
Frauenhaus Bocholt
Telefon: 0 28 71 / 4 01 94
E-Mail:
Internet: www.caritas-bocholt.de
Frauenschutzwohnung Gronau
Telefon: 0 25 62 / 81 73 40
E-Mail:
Weisser Ring e.V.
Telefon: 0 25 42 / 95 41 19
E-Mail:
Internet: www.weisser-ring.de
(Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten)
Opferschutzbeauftragte der Kreispolizeibehörde Borken (im Falle einer Strafanzeige)
Telefon: 0 28 61 / 9 00 55 04
0 28 61 / 9 00 55 05
E-Mail:
Internet: Opferschutz Kreispolizeibehörde Borken
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Telefon: 08000/116016 (in 18 Sprachen)
Internet: www.hilfetelefon.de
Hilfetelefon „Gewalt an Männern“
Telefon: 0800/1239900
Internet: www.maennerhilfetelefon.de
Hilfetelefon „Gewalt an Männern“
Telefon: 0800/1239900
Internet: www.maennerhilfetelefon.de
Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer“
Telefon: 116111
Internet: www.nummergegenkummer.de
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch:
Telefon: 0800 22 55 530
Internet: www.anrufen-hilft.de
Hilfetelefon für Schwangere in Not:
Telefon: 0800 40 40 020
Internet: www.geburt-vertraulich.de