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Wohngeld

Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten und hilft Bürgerinnen und Bürgern, deren Einkommen nicht ausreicht, um diese Kosten zu tragen. 

Über den Wohngeldrechner des Landes Nordrhein-Westfalen können Bürgerinnen und Bürger online die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld unverbindlich berechnen und anschließend einen Wohngeldantrag stellen:

Wohngeldrechner und Online-Antrag


Wer Anspruch auf Wohngeld hat:

Wohngeld wird entweder in Form von Mietzuschüssen gezahlt, wenn Sie Mieterin/Mieter einer Wohnung sind, oder in Form von Lastenzuschüssen, wenn Sie Eigentümerin/Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum sind.

Wohngeld wird ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist.

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von

  • der Haushaltsgröße,
  • dem monatlichen Gesamteinkommen und
  • der Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung.

 

Weitere Informationen:

  • Bei Fragen zum Wohngeld wenden Sie sich gerne an das Info-Telefon der Wohngeldstelle der Stadt Borken unter Tel. 02861/939-468.
  • Die Stadt Borken ist ausschließlich für die Bewilligung von Wohngeldanträgen für Wohnraum im Stadtgebiet Borken zuständig.
  • Wer den Online-Antrag nicht nutzen möchte, kann auch auf die herunterladbaren Vordrucke auf dieser Seite zurückgreifen (siehe unten: Formulare). Papiervordrucke sind zudem erhältlich im Borkener Rathaus, Im Piepershagen 21, Vordruckbehälter am Gebäude E.
  • Ggf. kann es temporär zu längeren Bearbeitungszeiten kommen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträgemit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.
  • Hinweis: Für Pflegewohngeld ist der Kreis Borken zuständig.

 

Sowohl die Beratung als auch die Bearbeitung von Anträgen in Wohngeldangelegenheiten sind gebührenfrei.

Sowohl die Beratung als auch die Bearbeitung von Anträgen in Wohngeldangelegenheiten sind gebührenfrei.

1. Als Mieterin / Mieter

  • Antrag auf Mietzuschuss (s. Formulare)
  • zusätzliche Erklärung zum Wohngeldantrag (s. Formulare)
  • Mietbescheinigung (s. Formulare) - ausgefüllt vom Vermieter
  • Kopien der Kontoauszüge der Mietzahlung der letzten drei Monate
  • Kopie des Mietvertrages (bei Erstanträgen)
  • Verdienstbescheinigung (s. Formulare) bei Erwerbseinkommen (auch geringfügig), sowie Kopien der letzten drei Lohnabrechnungen
  • weitere Einkommensnachweise/ Bescheide in Kopie z.B. Rente, Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Elterngeld, etc.
  • ggfs. Kontoauszüge der letzten drei Monate über erhaltene Unterhaltszahlungen, sowie Kopie der Unterhaltsfestsetzung bzw. Unterhaltsvorschussgeldbescheid
  • ggfs. Kopie Schwerbehindertenausweis / Nachweis über Pflegegrad
  • ggfs. Nachweis Werbungskosten
  • ggfs. Nachweis Kinderbetreuungskosten (Kindergartenbeitrag)
  • ggfs. Schulbescheinigung für Kinder ab 15 Jahren
  • ggfs. 12 Kontoauszüge bei Unterhaltsverpflichtungen, sowie Anlage zur Unterhaltsverpflichtung (s.Formulare)
  • bei Selbständigkeit:
    - Kopie der Gewerbeanmeldung
    - Nachweis über Gewinn des letzten Wirtschaftsjahres (BWA/GuV und letzten Steuerbescheid)
    - ggfs. Nachweise über Kranken- und Rentenversicherung
  • ggfs. Kopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung

 

2. Bei Eigentum

  • Antrag auf Lastenzuschuss (s. Formulare)
  • Anlage zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst und der Bewirtschaftung (s. Formulare)
  • zusätzliche Erklärung zum Wohngeldantrag (s. Formulare)
  • Bescheid über die Aufnahme von Fremdmitteln (nur bei Erstantrag) (s. Formulare)
  • Kopie Grundbuchauszug zum Nachweis des Eigentums (nur bei Erstantrag)
  • Nachweis über die Darlehensverwendung - z.B. Kaufvertrag, Rechnungen (nur bei Erstantrag)
  • Wohnflächenberechnung (nur bei Erstantrag)
  • Kopie Darlehensauszüge (Jahreskontoauszug) über Zins- und Tilgungsleistungen inkl. der Belege der NRW-Bank, sowie Kontoauszüge der letzten drei Monate über die Abbuchung des mtl. Darlehensbetrages
  • ggfs. Nachweis über Baukindergeld
  • Kopie des aktuellen Bescheides über Grundbesitzabgaben
  • Verdienstbescheinigung (s. Formulare) bei Erwerbseinkommen (auch geringfügig), sowie Kopien der letzten drei Lohnabrechnungen
  • weitere Einkommensnachweise/ Bescheide in Kopie z.B. Rente, Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Elterngeld
  • ggfs. Kontoauszüge der letzten drei Monate über erhaltene Unterhaltszahlungen, sowie Kopie der Unterhaltsfestsetzung bzw. Unterhaltsvorschussgeldbescheid
  • ggfs. Kopie Schwerbehindertenausweis / Nachweis über Pflegegrad
  • ggfs. Nachweis Werbungskosten
  • ggfs. Nachweis Kinderbetreuungskosten (Kindergartenbeitrag)
  • ggfs. Schulbescheinigung für Kinder ab 15 Jahren
  • ggfs. 12 Kontoauszüge bei Unterhaltsverpflichtungen, sowie Anlage zur Unterhaltsverpflichtung (s.Formulare)
  • bei Selbständigkeit:
    - Kopie der Gewerbeanmeldung
    - Nachweis über Gewinn des letzten Wirtschaftsjahres (BWA/GuV und letzten Steuerbescheid)
    - ggfs. Nachweise über Kranken- und Rentenversicherung
  • ggfs. Kopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung


Hier geht es zum Wohngeldgesetz.

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