Wegeeinziehungsverfahren
Wenn eine öffentliche Verkehrsfläche nicht mehr benötigt wird oder sie aus anderen Gründen entfallen soll, so kann die Fläche ganz oder teilweise eingezogen werden. Für die Einziehung ist ein formelles Verfahren nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW durchzuführen.
Straßen- u. Wegegesetz NRW
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FachberaterAlfons Schroer
Raum: C-172
Im Piepershagen 17
46325 Borken
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