Wasser- und Bodenverbandsgebühren
Die Unterhaltung der Fließgewässer wird im Stadtgebiet durch die Wasser- und Bodenverbände sichergestellt. Die Gewässerunterhaltung und Pflege dient der Sicherung eines schadlosen Wasserabflusses und der Verbesserung der Gewässerökologie.
Der Finanzierungsbedarf der zuständigen Wasser- und Bodenverbände wird der Stadt Borken in Rechnung gestellt. Die Stadt Borken wiederum legt den entstehenden Aufwand nach der entsprechenden Satzung auf die Grundstücke im gesamten Stadtgebiet um.
Gebührenpflichtig sind die Eigentümer/innen von Grundstücken bzw. die Erbbauberechtigten und die Gebühr bemisst sich nach Grundstücksfläche. Dabei werden 90 % der ansatzfähigen Kosten auf die befestigten Flächen und 10 % auf die unbefestigten Flächen umgelegt.
Als befestigte Flächen gelten insbesondere alle bebauten und befestigten Flächen, wie zum Beispiel Gebäude, Terrassen, Gartenhäuser, Gewächshäuser und alle Wege oder sonstigen Flächen, die aus Beton, Asphalt, Schotter oder ähnlichen Materialien bestehen.
Als unbefestigte Flächen gelten alle übrigen Flächen, die eine natürliche Bodenbeschaffenheit aufweisen, wie zum Beispiel Rasenflächen, Blumenbeete, Wiesen, natürliche Gewässer, Äcker, Weiden und Waldflächen.
Gebührensatz 2023:
befestigte Fläche: 0,026423 Euro pro m²/Jahr
unbefestigte Fläche: 0,000260 Euro pro m²/Jahr
Die Gebühren sind in vier Teilbeträgen jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres zu entrichten. Gern buchen wir die fälligen Beträge zu den jeweiligen Terminen von Ihrem Konto ab, wenn Sie uns ein entsprechendes Lastschriftmandat erteilen.
Änderungen bei den Flächenverhältnissen (z. B. Abriss von Gebäude, Errichtung von Schuppen oder Gartenhäusern, Entfernung oder Anlegung von Pflasterungen etc.) hat der/die Gebührenpflichtige der Stadt Borken binnen eines Monats nach der Änderung unaufgefordert mitzuteilen.
Ihre Ansprechperson
FachberaterinnenMichaela Steverding
Raum: D-216
Im Piepershagen 17
46325 Borken
Nur nach Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail.