Vollstreckung
Die Vollstreckung von Geldforderungen im Außendienst erfolgt durch die Vollziehungsbeamten. Die Vollziehungsbeamten weisen sich durch den Dienstausweis und einen Vollstreckungsauftrag aus. Nur die Vollziehungsbeamten dürfen im Außendienst Geld entgegennehmen. Die Zahlungen werden von ihnen ordnungsgemäß quittiert.
Die Vollstreckung umfasst auch die Pfändung
- beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeugen
- von Einkommen beim Arbeitgeber
- von Zahlungsansprüchen aus Konten bei Geldinstituten sowie von
- anderen verwertbaren Rechten
Vollstreckungsmaßnahmen in den Grundbesitz wie z.B. die Zwangsversteigerung, die Zwangssicherungshypothek und die Zwangsverwaltung werden auf Antrag der Vollstreckungsbehörde durch das zuständige Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) durchgeführt.
Die Stadtkasse Borken hat als Vollstreckungsbehörde die Möglichkeit Schuldnern die Vermögensauskunft selbst abzunehmen oder einen Gerichtsvollzieher damit zu beauftragen.
Im Wege der Amtshilfe vollstreckt die Stadtkasse Borken auch Forderungen anderer Kreise, Städte und Gemeinden aus ganz Deutschland und dem europäischen Ausland.
Im Wege der Vollstreckungshilfe führen wir unter anderem auch die Vollstreckung für folgende Forderungsgläubiger durch:
- Industrie- und Handelskammer
- Handwerkskammern und -innungen, sowie andere berufsständige Kammern
- Kirchengemeinden
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
- Zweckverbände, sowie
- die meisten anderen unter Landesaufsicht stehenden Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Ihre Ansprechperson
FachberaterHerr Urbaniak
Raum: D-212
Im Piepershagen 17
46325 Borken
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Dienstag: | 09:00 - 10:00 |
Mittwoch: | 09:00 - 10:00 |
Donnerstag: | 09:00 - 10:00 |