Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheide
Die Landesverfassung NRW sieht drei Elemente vor, über welche die Bürger/innen des Landes unmittelbar Einfluss auf den demokratischen Willensbildungsprozess nehmen können:
Volksinitiative
Ziel:
Befassung des Landtags mit einem politischen Sachthema oder Gesetzentwurf
Voraussetzung:
Unterzeichnung durch mindestens 0,5 % der stimmberechtigten Deutschen in NRW (ca. 66.000 Unterschriften)
Volksbegehren
Ziel:
Erlass, Aufhebung oder Änderung eines Gesetzes
Voraussetzung:
Unterzeichnung durch mindestens 8 % der stimmberechtigten Deutschen in NRW (ca. 1 Million Unterschriften)
Volksentscheid
Ziel:
Abstimmung über ein vom Landtag nicht verabschiedetes Gesetz
Voraussetzung:
Mehrheit der abgegebenen Stimmen bei einer Mindestbeteiligung von 15 % der Stimmberechtigten (ca. 2 Millionen Unterschriften)
- weitere Informationen beim Innenministerium des Landes NRW -
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