Versorgungsverwaltung NRW
Neue Zuständigkeiten für die Aufgaben der ehemaligen Versorgungsverwaltung
Ab dem 1. Januar 2008 sind die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen für Aufgaben des Schwerbehindertenrechts zuständig. Die Kommunen sind nun auch Ansprechpartner für Fragen rund um das Elterngeld. Die beiden Landschaftsverbände kümmern sich um die Kriegsopferversorgung, die Kriegsopferfürsorge und das soziale Entschädigungsrecht. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist für die Versorgung von Bergleuten zuständig. Die Arbeitsmarktprogramme gehen auf die Bezirksregierungen über. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist Ansprechpartnerin für die Sozialpolitische Förderung, insbesondere für den Demenz Service. Die Erstattung der Kosten bei Schwangerschaftsabbrüchen übernimmt die Bezirksregierung Münster.
Die dafür bisher zuständigen Versorgungsämter wurden aufgelöst. Die dort Beschäftigten sind mit ihren bisherigen Aufgaben zu den neuen Aufgabenträgern gewechselt.
Schwerbehindertenrecht - Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte
Die Kreise und kreisfreien Städte sind erste Ansprechpartner, wenn es darum geht, Behinderten eine selbständige und gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dort erhalten schwerbehinderte Menschen beispielsweise einen speziellen Ausweis, mit dem sie nachweisen können, dass sie Anspruch auf bestimmte Leistungen haben. Und auch für die Bezahlung teurer Geräte, die viele Behinderte im Alltag benötigen, kann dort Unterstützung beantragt werden.
Elterngeld - Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte
Familien sind der Kern unserer Gesellschaft. Sie sind der Ort, an dem Kinder ihre wesentliche Prägung für ihr gesamtes Leben erfahren. Familien sichern durch die Erziehung von Kindern und die Betreuung alter Menschen den Fortbestand der Gesellschaft. Eine wesentliche Aufgabe der Familienpolitik ist es, die wirtschaftliche Situation der Familien zu verbessern. Dazu dient unter anderem Elterngeld. Detaillierte Auskünfte dazu geben die Kreise und kreisfreien Städte.