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Versicherungsangelegenheiten

Fügt die Stadt Borken bzw. eine/r ihrer Mitarbeiter/innen einer Dritten Person – schuldhaft – einen Personen- oder Sachschaden zu, besteht unter Umständen eine Verpflichtung zum Schadensersatz (= Haftpflicht). Die Ansprüche können bei der Stadt Borken angemeldet werden und werden von dort an die eigens für solche Fälle abgeschlossene Versicherung weitergeleitet, wo sie dann abschließend geprüft und bearbeitet werden.

 

Schadenfälle, Schadenfall, Haftpflichtanspruch

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46325 Borken

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