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Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer beträgt für jeden angefangenen Kalendermonat

  • in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
    bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit: 20 % des Einspielergebnisses
    bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit: 35,00 €
  • in Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen jedermann zugänglichen Orten
    bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit: 10 % des Einspielergebnisses
    bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit: 25,00 €
  • in Spielhallen, Gastwirtschaften und an sonstigen Orten bei Apparaten, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben:  200,00 €

 

Die Vergnügungssteuererklärung ist quartalsweise jeweils bis spätestens zum 15.04., 15.07., 15.10. und 15.01. eines Jahres bei der Stadt Borken einzureichen.

 

 

 

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Im Piepershagen 17
46325 Borken

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