Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer beträgt für jeden angefangenen Kalendermonat
- in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit: 20 % des Einspielergebnisses
bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit: 35,00 € - in Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen jedermann zugänglichen Orten
bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit: 10 % des Einspielergebnisses
bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit: 25,00 € - in Spielhallen, Gastwirtschaften und an sonstigen Orten bei Apparaten, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben: 200,00 €
Die Vergnügungssteuererklärung ist quartalsweise jeweils bis spätestens zum 15.04., 15.07., 15.10. und 15.01. eines Jahres bei der Stadt Borken einzureichen.
Ihre Ansprechperson
FachberaterinnenMichaela Steverding
Raum: D-216
Im Piepershagen 17
46325 Borken
Nur nach Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail.