Urkunden
Folgende Urkundenarten können bei uns angefordert werden:
- Geburtsurkunden
- beglaubigte Kopien aus dem Geburtenregister
(Für die Anmeldung der Eheschließung benötigen Sie eine beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister Ihres Geburtsortes.) - mehrsprachige internationale Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- Sterbeurkunden
Wo gibt es die Urkunden?
Personenstandsregister
Sämtliche Urkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall (Ort des Ereignisses) beurkundet hat, die Eheurkunde z. B. bei dem Standesamt, das die Eheschließung vorgenommen hat. standesamt(at)borken.de
ONLINE-BEANTRAGUNG und BEZAHLUNG:
Nach Eingabe der persönlichen Daten werden die Anfordernden auf die Online-Zahlplattform weitergeleitet. Dort kann zwischen drei Bezahlmethoden ausgewählt werden. Es stehen zur Verfügung:
- Paypal und
- MasterCard / VISA.
Bestellen und bezahlen Sie hier Ihre benötigte Urkunde:
- Anforderung Geburtsurkunde/beglaubigte Kopien aus dem Geburtenregister:
https://urkunden.govconnect.de/xsta/stadt-borken/geburtsurkunde
- Anforderung Eheurkunde:
- Anforderung Lebenspartnerschaftsurkunde:
https://urkunden.govconnect.de/xsta/stadt-borken/lebenspartnerschaftsurkunde
- Anforderung Sterbeurkunde:
https://urkunden.govconnect.de/xsta/stadt-borken/sterbeurkunde
Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden sowie beglaubigte Kopien aus dem Geburtenregister
12,00 Euro
Mehrfachausfertigungen
6,00 Euro
Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden sowie beglaubigte Kopien aus dem Geburtenregister
12,00 Euro
Mehrfachausfertigungen
6,00 Euro
§ 62 Personenstandsgesetz
Die Personenstandsregister erhalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches vorlegen.
Ihre Ansprechpersonen
FachberaterinnenUrsula Becker
Raum: C-066
Im Piepershagen 17
46325 Borken
Nur nach Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail.
Waltraud Berns
Raum: C-066
Im Piepershagen 17
46325 Borken
Carolin Südholt
Raum: C-067
Im Piepershagen 17
46325 Borken