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Überwachen der Preiszeichnungspflicht

Damit Verbraucher eine bessere Orientierung beim Einkauf und bei der Bewertung von Dienstleistungen haben, regelt die Preisangabenverordnung auf nationaler Ebene die inhaltlichen Ge- und Verbote über Preisangaben. Dort ist gesetzlich festgelegt, dass all die zur Preisangabe verpflichtet sind, die eine Tätigkeit gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise ausüben und dabei Waren oder Dienstleitungen anbieten bzw. hierfür unter Angabe von Preisen werben.

In Supermärkten, Kaufhäusern und sonstigen Einzelhandelsgeschäften sollte grundsätzlich jedes Produkt mit einem Preis ausgewiesen sein. Die Pflicht zur Angabe des Endpreises ist das oberste Gebot und zentrale Vorschrift der Preisangabenverordnung. Konkret bedeutet das, die Preise so anzugeben, die einschl. der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind. Diese generelle Vorschrift der Preisangabenverordnung dient dem Verbraucher dazu, angesichts der heutigen Angebotsvielfalt einen zuverlässigen Preisvergleich zu ermöglichen.

Eine Überwachung dieser Vorschrift obliegt dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnung, welcher in bestimmten Abständen Kontrollen durchführt.

 

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