Straßenreinigung
Die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslagen werden von der Stadt Borken gereinigt.
Seit dem 01.01.2006 werden für die Straßenreinigung keine Gebühren mehr erhoben. Als Ersatz dafür wird ein Zuschlag bei der Grundsteuer B erhoben. Die derzeitige Höhe entnehmen Sie bitte der aktuellen Haushaltssatzung.
Für Fragen oder Anregungen zur technischen Durchführung stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gern zur Verfügung.
Bearbeitung der Beschwerden
Nicht zufriedenstellende Reinigung einer Straße?
Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben oder möchten Beschwerden vorbringen, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gern zur Verfügung.
Ihre Ansprechpersonen
Fachberater*innenAlfons Schroer
Raum: C-172
Im Piepershagen 17
46325 Borken
Nur nach Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail.
Mareike Rath
Raum: C-170
Im Piepershagen 17
46325 Borken
Nur nach Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail.