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Straßenbaubeiträge

Straßenbaubeiträge werden nach § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen und der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Borken erhoben. Sie werden für die Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung bereits vorhandener Straßen fällig. Dagegen werden bei der erstmaligen Herstellung einer Straße Erschließungsbeiträge erhoben.

Die Höhe der von den Anliegerinnen und Anliegern zu zahlenden Beiträge richtet sich nach der Höhe des beitragsfähigen Ausbauaufwandes und der Verkehrsbedeutung der Straße (Anliegerstraßen, Haupterschließungsstraßen, Hauptverkehrsstraßen, Fußgängerzonen u.a.).

Die zu zahlenden Beiträge werden unter Berücksichtigung der Art und des Maßes der zulässigen oder tatsächlichen Nutzung auf die Fläche der erschlossenen Grundstücke verteilt.

Hinweise zur beabsichtigten Abschaffung der Straßenbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen hat angekündigt, die Straßenbaubeiträge für die Anliegerinnen und Anlieger vollständig abzuschaffen. Diese Ankündigung ist bisher noch nicht gesetzlich umgesetzt worden. Stattdessen hat das Land NRW ein Förderprogramm aufgelegt, aus dem die Kommunen finanzielle Mittel beantragen können. Diese Mittel dienen dann zur Deckung des ansonsten von den Anliegerinnen und Anliegern zu zahlenden Anteils an den Herstellungskosten einer Straße.

 

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