Stellenbewertung
Die Bewertung eines Arbeitsgebietes/Dienstpostens bildet die Grundlage für die Eingruppierung/Besoldung einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters. Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Bewertung der Arbeitsgebiete durch die Personalwirtschaftsstelle ist grundsätzlich eine vom jeweiligen Bereich zu erstellende Beschreibung des Aufgabenkreises (Arbeitsplatzbeschreibung) die erkennen lässt, welche Tätigkeiten die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber nach Zeitanteilen aufgeschlüsselt zu erledigen hat.