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Statuswechsel

Sie haben mehrere Wohnungen? Dann ist Ihre Hauptwohnung an dem Ort, an dem Sie sich überwiegend aufhalten. Bei Verheirateten gilt die Familienwohnung als Hauptwohnung.

 

Ihre Nebenwohnung in Borken soll nun Hauptwohnung oder Alleinige Wohnung werden?

Sie sind in Borken mit Nebenwohnung gemeldet und leben nun überwiegend in Borken? Dann benötigen wir

  • Ihren Personalausweis und/oder Reisepass

 

Durch den Statuswechsel wird die Stadt Borken zuständig für die Ausstellung Ihrer Personaldokumente, und Sie können Ihr Wahlrecht in Borken ausüben.

 

Ihre Hauptwohnung in Borken soll nun Nebenwohnung werden?

Dann ist die Gemeinde, in der Ihre neue Hauptwohnung liegt, Ihre anzusprechende Behörde. Eine Abmeldung aus Borken ist in der Regel nicht erforderlich. Geben Sie bitte bei der Anmeldung der neuen Wohnung an, ob die Wohnung in Borken als Nebenwohnung beibehalten wird oder ob Sie ganz ausziehen.

 

Gebühren fallen für die Statusänderung nicht an.

Gebühren fallen für die Statusänderung nicht an.

Wohnungswechsel, Wohnung, wohnen, Anmeldung, anmelden, Abmeldung, abmelden
Hauptwohnung/Nebenwohnung

Ihre Ansprechpersonen

Fachberaterinnen
02861/939 175
Rathaus Gebäude C
Raum: C-071 - 074
Im Piepershagen 17
46325 Borken

Nur nach Terminvereinbarung online (siehe Terminservice) oder telefonisch über die Rufnummer 02861/939-777!

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