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Spendenbescheinigung

Wenn Sie für eine der nachfolgenden Zwecke an die Stadt Borken eine Geld- oder ggf. Sachspende tätigen, kann eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt werden:

  • Schulen (für bestimmte Einrichtungen oder Veranstaltungen, wie z.B. Schulbücherei), soweit keine Fördervereine die Bescheinigung ausstellen können
  • Musikschule
  • Jugendarbeit / Jugendhaus e.V.
  • Freiwillige Feuerwehr
  • Dauer- und Sonderausstellungen des Stadtmuseums
  • Einmalige oder dauerhafte Kunst- oder Denkmalprojekte
  • Kulturelle Veranstaltungen (für Firmen ist hier auch Sponsoring möglich)
  • Stiftung der Stadt Borken
  • Übrige Bereiche auf Anfrage

Im Vorfeld einer beabsichtigten Spende ist es sinnvoll, sich zwecks Abstimmung des genauen Spendenzwecks, mit uns in Verbindung zu setzen.

Für Spenden an Vereine oder sonstige als gemeinnützig anerkannte Organisationen, erhalten Sie die Bescheinigung direkt beim begünstigten Verein oder bei der anerkannten Organisation.

 

Gemeindeordnung, Kommunalhaushaltsverordnung, Abgabenordnung, Körperschaftsteuer-, Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und sonstige Spezialgesetze, einschlägige Verordnungen, Erlasse.

Spendenbeleg, Spendenquittung, Spendenbescheinigung, Spende, Zuwendungen

Ihre Ansprechperson

Fachberaterinnen
02861/939 141
Rathaus Gebäude D
Raum: D-208
Im Piepershagen 17
46325 Borken

Nur nach Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail.