Menü

Sondernutzungserlaubnis

Im Rahmen von Baumaßnahmen kann es vorkommen, dass öffentliche Verkehrsflächen (z. B. Geh- und Radwege, Parkplätze, Fahrbahn) für die Aufstellung von Baugerüsten, Bauschuttcontainern, Baukräne in Anspruch genommen werden müssen. Vierzehn Tage vor Beginn der Arbeiten ist die Inanspruchnahme der jeweiligen öffentlichen Verkehrsfläche beim Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zu beantragen. Es wird eine Sondernutzungserlaubnis ausgestellt, in der festgelegt wird, wie die in Anspruch genommene Fläche abzusperren und zu kennzeichnen ist.

 

Erteilung der Sondernutzungserlaubnis beträgt 50,00 Euro gem. der Landesgebührenordnung NW.

Erteilung der Sondernutzungserlaubnis beträgt 50,00 Euro gem. der Landesgebührenordnung NW.

§ 18 Straßen- und Wegegesetz NRW

öffentlich, kontainer, beantragen, Bauen

Ihre Ansprechperson

Fachberaterinnen
02861/939 166
Rathaus Gebäude C
Raum: C-056
Im Piepershagen 17
46325 Borken

Nur nach Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail.