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Sicherung von Veranstaltungen auf Straßen

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis gemäß § 29 Straßenverkehrsordnung. Dabei handelt es sich um motorsportliche Veranstaltungen, Veranstaltungen mit Fahrrädern, Volksmärsche und Volksläufe, Radmärsche, Umzüge bei Volksfesten u.ä.

 

Kosten ja nach Veranstaltungsgröße zwischen 80 und 200 Euro.

Kosten ja nach Veranstaltungsgröße zwischen 80 und 200 Euro.

§ 29 Straßenverkehrsordnung

beantragen, öffentlich, Gehweg, Bürgersteig, Event, Feier, Freizeitveranstaltungen, Veranstaltung, Volksfeste

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