Sicherung von Veranstaltungen auf Straßen
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis gemäß § 29 Straßenverkehrsordnung. Dabei handelt es sich um motorsportliche Veranstaltungen, Veranstaltungen mit Fahrrädern, Volksmärsche und Volksläufe, Radmärsche, Umzüge bei Volksfesten u.ä.
Kosten ja nach Veranstaltungsgröße zwischen 80 und 200 Euro.
Kosten ja nach Veranstaltungsgröße zwischen 80 und 200 Euro.
§ 29 Straßenverkehrsordnung
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Fachberater*innenMartina van Wesel
Raum: C-056
Im Piepershagen 17
46325 Borken
Nur nach Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail.
Rene Terwolbeck
Raum: C-055
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