Schwertransporte
VEMAGS Kreis Borken
Die Kosten beziehungsweise Gebühren ergeben sich je nach Aufwand, Umfang und Dauer der Erlaubnis.
Die Kosten beziehungsweise Gebühren ergeben sich je nach Aufwand, Umfang und Dauer der Erlaubnis.
- § 29 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Übermäßige Straßenbenutzung)
- § 32 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen)
- § 34 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Achslast und Gesamtgewicht)
Ihre Ansprechperson
FachberaterinnenMartina van Wesel
Raum: C-056
Im Piepershagen 17
46325 Borken
Nur nach Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail.