Schiedspersonen
Der Rat der Stadt wählt für jeden Schiedsamtsbezirk eine Schiedsperson für eine Amtsdauer von fünf Jahren.
Das Amt der Schiedsmänner und Schiedsfrauen ist ein Ehrenamt. Das heißt, die Schiedspersonen stellen ihre Freizeit für die Führung des Amtes praktisch unentgeltlich zur Verfügung, so dass das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt für die Bürgerinnen und Bürger äußerst kostengünstig durchgeführt werden kann.
Die Leitung des zuständigen Amtsgerichtes bestätigt, vereidigt oder verpflichtet die Schiedspersonen und übt auch die Fachaufsicht - teils auch die Dienstaufsicht insgesamt - aus.
Welche Schiedsperson ist für mich zuständig?
= Stadtteile Borken Ost, Marbeck
= Stadtteile Borken West, Grütlohn, Hoxfeld, Rhedebrügge, Westenborken
= Stadtteil Gemen
= Stadtteile Weseke u. Borkenwirthe/Burlo
Die Inanspruchnahme ist gebührenpflichtig. Die Höhe richtet sich nach dem Fall.
Die Inanspruchnahme ist gebührenpflichtig. Die Höhe richtet sich nach dem Fall.
Ihre Ansprechperson
FachberaterinnenFranziska Wensing
Raum: C-150
Im Piepershagen 17
46325 Borken
Nur nach Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail.