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Schiedspersonen

Der Rat der Stadt wählt für jeden Schiedsamtsbezirk eine Schiedsperson für eine Amtsdauer von fünf Jahren.

Das Amt der Schiedsmänner und Schiedsfrauen ist ein Ehrenamt. Das heißt, die Schiedspersonen stellen ihre Freizeit für die Führung des Amtes praktisch unentgeltlich zur Verfügung, so dass das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt für die Bürgerinnen und Bürger äußerst kostengünstig durchgeführt werden kann.

Die Leitung des zuständigen Amtsgerichtes bestätigt, vereidigt oder verpflichtet die Schiedspersonen und übt auch die Fachaufsicht  - teils auch die Dienstaufsicht insgesamt - aus.

 

Weitere Informationen über die Tätigkeiten der Schiedspersonen erhalten Sie beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen.

 

Welche Schiedsperson ist für mich zuständig?

Schiedsamtsbezirk I A

= Stadtteile Borken Ost, Marbeck

 

Schiedsamtsbezirk I B

= Stadtteile Borken West, Grütlohn, Hoxfeld, Rhedebrügge, Westenborken

 

Schiedsamtsbezirk II

= Stadtteil Gemen

 

Schiedsamtsbezirk III

= Stadtteile Weseke u. Borkenwirthe/Burlo

 

Die Inanspruchnahme ist gebührenpflichtig. Die Höhe richtet sich nach dem Fall.

Die Inanspruchnahme ist gebührenpflichtig. Die Höhe richtet sich nach dem Fall.

Sühnetermin, Sühnebescheinigung, Streitigkeiten, Streitfragen, Privatklage, Nachbarstreit, Nachbarschaftsrecht

Ihre Ansprechperson

Fachberaterinnen
02861/939 430
Rathaus Gebäude B
Raum: C-150
Im Piepershagen 17
46325 Borken

Nur nach Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail.