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Rundfunkgebührenbefreiung - oder Ermäßigung

Für die Befreiung bzw. Ermäßigung der Rundfunkgebühren ist der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zuständig.
Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags wird nur auf Antrag und nur durch den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln" ausgesprochen.

Den Antrag können Sie gern bei uns abgeben. Wir leiten ihn für Sie dann an den Beitragsservice in Köln weiter.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

 

Rechtsgrundlage für die Befreiung ist Art. 4 des Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31.08.1991 (Rundfunkgebührenstaatsvertrag) in seiner zur Zeit geltenden Fassung.

Einwohnermeldeamt, Einwohneramt, Bürgerinformationszentrum, Bürgerbüro, Bürgeramt, Gebühren, Befreiung, GEZ

Ihre Ansprechpersonen

Fachberaterinnen
02861/939 175
Rathaus Gebäude C
Raum: C-071 - 074
Im Piepershagen 17
46325 Borken

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