Restmüllsäcke bei häuslicher Pflege (kostenlos)
Immer mehr Menschen werden zu Hause gepflegt.
Pflegebedürftige haben häufig ein erhöhtes Aufkommen an spezifischen Abfällen, z. B. Inkontinenzartikel.
Dieses erhöhte Abfallaufkommen kann in der Regel nicht über die bísher angemeldete Restmülltonne entsorgt werden.
Die Stadt Borken hat zur Unterstützung der häuslichen Pflege jetzt einen Sozialetat eingerichtet.
Damit soll dem erhöhten Abfallaufkommen in der Weise Rechnung getragen werden, dass Restmüllsäcke kostenlos an den betroffenen Personenkreis herausgegeben werden.
Maximal 12 Restmüllsäcke pro Jahr (pro Monat ein Sack) stehen pro pflegebedürftiger Person zur Verfügung.
Die Restmüllsäcke können zusammen mit der Restmülltonne zur Abfuhr bereitgestellt werden.
Wer ist berechtigt?
Antragsberechtigt sind pflegebedürftige Personen und die pflegenden Angehörigen.
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
Voraussetzung für die Abgabe der Restmüllsäcke ist, dass
- die Pflege zu Hause erfolgt und
- die pflegebedürftige Person Leistungen nach dem Pflegestärkungsgesetz - Pflegegrad 1, 2, 3, 4, 5 (Bescheinigung vorlegen) erhält
- und über eine Bestätigung des behandelnden Arztes bzw. Pflegedienstes über dauerhafte Inkontinenz (jährl. vorzulegen) verfügt.
Pflegefälle in Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheimen werden nicht gefördert.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Die Anträge sind beim Bürgerbüro der Stadt Borken zu stellen.
Dort wird auch der Antragsvordruck bereitgehalten. Die Restmüllsäcke sind abzuholen und können nicht per Post versendet werden.
Bitte buchen Sie einen Termin oder kommen Sie spontan zu folgenden Zeiten im Bürgerbüro Borken vorbei:
Mo. - Fr. 09:00 - 12:00 Uhr und Mo. - Do. 14.:00 - 16:00 Uhr.
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