Plakatierungen im Gebiet der Stadt Borken
Für die Erteilung einer Ausnahme von dem Verbot des Anbringens von Plakaten, Anschlägen und sonstigen Werbemitteln auf öffentlicher Fläche in der Stadt Borken ist gemäß unserer ordnungsbehördlichen Verordnung ein Antrag zu stellen. Der Antrag kann mit dem untenstehenden Formular oder auch formlos bei der Stadt Borken, Fachbereich Bürgerservice und Ordnung, eingereicht werden.
Der Antrag ist mindestens vier Wochen vor Veranstaltungsdatum einzureichen. Die Anzahl der Plakate, die Plakatierungsdauer und der Plakatierungsplan sind Bestandteile der Genehmigung.
Unbefugtes Anbringen von Plakaten kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Gebühr beträgt 24,00 Euro.
Ihre Ansprechperson
FachberaterDieter Tubes
Raum: C-058
Im Piepershagen 17
46325 Borken
Nur nach Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail.