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Personalrat

Welche Interessenvertretungen gibt es bei der Stadt Borken?

Bei der Stadt Borken gibt es

  • den Personalrat
  • die Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • die Schwerbehindertenvertretung

 

Die Mitglieder des Personalrates werden regelmäßig alle 4 Jahre von den Beschäftigten gewählt.
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung  (alle 2 Jahre)  sowie die Schwerbehindertenvertretung  (alle 5 Jahre) werden in gesonderten Wahlverfahren gewählt.

Die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Personalräte in Nordrhein-Westfalen ist das Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG).

 

Wer wird vom Personalrat vertreten?

Der Personalrat vertritt alle Tariflich Beschäftigten und Beamtinnen und Beamte, einschließlich der Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten.

 

Was macht der Personalrat?

Nach dem LPVG NRW hat der Personalrat zur Wahrnehmung seiner Aufgaben bestimmte Mitbestimmungs-, Mitwirkungs-, Informations- und sonstige Beteiligungsrechte. Eine wichtige Aufgabe des Personalrates ist, über die Einhaltung der zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen zu wachen.

Aus dem reichhaltigen Katalog der gesetzlich beschriebenen Aufgaben können hier nur einige beispielhaft aufgeführt werden:

 

Mitbestimmung u. a. bei

  • Einstellung, Weiterbeschäftigung, Übernahme,  Abordnung etc.
  • Eingruppierung, Höhergruppierung, Rückgruppierung etc.
  • Beförderung
  • Laufbahnwechsel
  • Erhöhung und Reduzierung der Arbeitszeit, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
  • Einstellung, Weiterbeschäftigung, Übernahme,  Abordnung etc.
  • Eingruppierung, Höhergruppierung, Rückgruppierung etc.
  • Beförderung
  • Laufbahnwechsel
  • Erhöhung und Reduzierung der Arbeitszeit, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
  • der Anordnung von Überstunden oder Mehrarbeit
  • der Versagung, Untersagung oder Widerruf der Genehmigung einer Nebentätigkeit
  • Ablehnung eines Antrages auf Teilzeitbeschäftigung oder Urlaub
  • der Gestaltung der Arbeitsplätze
  • der Festsetzung der zeitlichen Lage des Erholungsurlaubs, wenn keine Einigung erzielt
  • werden konnte
  • der Zuweisung und Kündigung von Dienstwohnungen
  • ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber

 

Mitwirkung u.a. bei

  • Verwaltungsanordnungen, die die Beschäftigten betreffen
  • Stellenausschreibungen
  • wesentlicher Änderung oder Verlagerung von Arbeitsplätzen
  • Maßnahmen zur Beschäftigtenförderung


Anhörung u. a. bei

  • der Vorbereitung der Entwürfe von Stellenplänen und Stellenbesetzungsplänen
  • grundlegenden Änderungen von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen
  • der Planung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie der Anmietung von
  • Diensträumen
  • der Anordnung von amts- und vertrauensärztlichen Untersuchungen zur Feststellung der
  • Arbeits- oder Dienstfähigkeit
  • der wesentlichen Änderung oder Verlagerung von Arbeitsplätzen 

Außerdem führt der Personalrat mindestens einmal im Kalenderjahr eine Personalversammlung durch. Dabei berichtet er über seine Tätigkeit im abgelaufenen Jahr und informiert die Beschäftigten über aktuelle Themen.

Ihre Ansprechperson

Fachberaterinnen
02861/939 223
Rathaus Gebäude C
Raum: C-366
Im Piepershagen 17
46325 Borken

Nur nach Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail.