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Parkausweis für Handwerker

Diese Genehmigung gilt für:

  • Handwerksbetriebe z. B: Sanitär, Elektro, Heizung, Glaser, Schreiner etc.
  • Ambulante Pflegedienste.

Diese Genehmigung berechtigt dazu, in Borken

  • im eingeschränkten Halteverbot zu parken,
  • ohne Entrichtung von Gebühren an Parkuhren und Parkscheinautomaten zu parken, sowie die Höchstparkzeit zu überschreiten,
  • auf Bewohnerparkplätzen zu parken.

Ein Handwerker-Parkausweis kann innerhalb des betrieblichen Fuhrparks für 5 Fahrzeuge ausgestellt werden. Die Zulassungsbescheinigungen sind bei Antragstellung vorzulegen. Das Fahrzeug muss mit einer festen Firmenaufschrift in der Größe von mindestens DinA 4 versehen sein. Bei der Beantragung muss die Handwerkerkarte (Eintragung in der Handwerksrolle!) vorgelegt werden.

 

Bitte buchen Sie einen Termin oder kommen Sie spontan zu folgenden Zeiten im Bürgerbüro Borken vorbei:

Mo. - Fr. 09:00 - 12:00 Uhr und Mo. - Do. 14.:00 - 16:00 Uhr.

 

In Weseke weiterhin nur mit Termin!

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§ 46 Straßenverkehrsordnung

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Handwerker-Parkausweis

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