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Niederschlagswassergebühren

Für die Inanspruchnahme des öffentlichen Abwassersystems (Kanalnetz, Kläranlage, Regenwasser-Versickerungsanlagen) werden Abwassergebühren erhoben. Die Abwassergebühren splitten sich in Schmutzwassergebühren und in Niederschlagswassergebühren/Regenwassergebühren.

Gebührenpflichtig sind die Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundstücken bzw. die Erbbauberechtigten.

 

Schmutzwassergebühren:

Die Schmutzwassergebühren werden in der Regel nach dem Frischwassermaßstab ermittelt. Maßgeblich ist dabei die Menge Frischwasser des Vorvorjahres, die aus der öffentlichen Wasserversorgung bezogen wurden.

Berechnungseinheit ist der Kubikmeter Schmutzwasser. Bei gewerblichen und industriellen Abwässern, die stark verschmutzt sind, wird ein zusätzlicher Verschmutzungszuschlag erhoben.

Bei eigenen Wasserversorgungsanlagen (eigener Brunnen, Regenwassernutzungsanlagen) sind die Wassermengen durch einen messrichtig funktionierenden Wasserzähler nachzuweisen. Bei nur zur Wohnzwecken genutzten Grundstücken mit eigenen Wasserversorgungsanlagen ohne Messvorrichtung werden als jährliche Schmutzwassermenge je Bewohner 48 m³ in Ansatz gebracht.

Verwendung findet der Durchschnittsverbrauch von 48 m³ pro Person und Jahr auch bei der Erhebung von Gebührenvorausleistungen (zum Beispiel Neubezug eines Wohnhauses oder einer Wohnung).

 

Wasserschwundmengen:

Wassermengen, die nachweisbar nicht dem Abwasserkanal zugeführt werden (zum Beispiel für Gartenbewässerung), können auf Antrag von den Schmutzwassergebühren in Abzug gebracht werden. (Link zum Onlineformular Gartenwasserzähler)

Gebührensatz 2023:
Schmutzwasserkanalgebühr je m³: 2,99 Euro

 

Niederschlagswassergebühren (Regenwassergebühren):

Die Niederschlagswassergebühr setzt sich zusammen aus der Grundgebühr und aus der Zusatzgebühr.

Die Grundgebühr bemisst sich nach den überbauten und /oder befestigten Grundstücksflächen in Quadratmetern. Hierfür zählt ausschließlich die Möglichkeit der Inanspruchnahme des vorhandenen Kanals/ der Abwasseranlagen (zum Beispiel Gartenhaus, Gewächshaus, Terrasse mit Beetablauf).

Die Zusatzgebühr bemisst sich nach den Flächen mit Kanalanschluss, von denen Niederschlagswasser mittelbar oder unmittelbar in den öffentlichen Kanal/ die Abwasseranlagen gelangen kann (zum Beispiel Dachflächen, Hofflächen).

 

Auf Antrag kann die Zusatzgebühr für solche Flächen um 50 % reduziert werden, von denen Regenwasser von der öffentlichen Abwasseranlage zurückgehalten wird (zum Beispiel über Mulden-, Rohr-, Rigolen- oder Schachtversickerung und Zisternen). Eine Ermäßigung kann auch bei teilversiegelten Flächen (zum Beispiel lückenlos begrünte Dächer, Rasengitter-, Rasenfugensteine sowie Porenbetonsteine) in Betracht kommen. Einzelheiten zu den Ermäßigungen sind der Satzung zu entnehmen.

Die Ermittlung der zu berücksichtigenden Flächen erfolgt auf dem Wege der Eigentümerbefragung (Mitteilungspflicht).

Flächenänderungen (z. B. Abriss von Gebäuden, Errichtung von Schuppen oder Gartenhäusern, Entfernung / Anlegung von Pflasterungen etc.) hat der/die Gebührenpflichtige der Stadt Borken binnen eines Monats nach der Änderung unaufgefordert mitzuteilen.

 

Gebührensätze 2023:
Niederschlagswassergebühr/Regenwassergebühr - Grundgebühr je m² -  0,10 Euro
Niederschlagswassergebühr/Regenwassergebühr - Zusatzgebühr je m² -  0,41 Euro

 

Die Gebühren sind in vier Teilbeträgen jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres zu entrichten.  Gern buchen wir die fälligen Beträge zu den jeweiligen Terminen von Ihrem Konto ab, wenn Sie uns ein entsprechendes Lastschriftmandat erteilen.

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