Namensführung
Bei der Eheschließung können die Eheleute einen gemeinsamen Namen (Ehenamen) bestimmen. Dies kann der Geburtsname oder der zum Zeitpunkt der Eheschließung geführte Name des Mannes oder der Frau sein. Die Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich und kann später nicht mehr geändert werden.
Bestimmen die Ehegatten keinen Ehenamen, so führen sie den Namen weiter, den sie vor der Eheschließung hatten. Eine Ehenamensbestimmung kann dann auch noch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen.
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