Namensänderung
Nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gibt es verschiedene Möglichkeiten den Familiennamen zu ändern (z. B. Ehenamensbestimmung, Erklärung über die Voranstellung oder Anfügung eines Begleitnamens, Namenserteilung - Einbenennung - für minderjährige Kinder, Wiederannahme des Geburtsnamens nach Scheidung oder Tod des Ehepartners).
Aus wichtigem Grund (z. B. wenn der Name lächerlich oder anstößig klingt oder Schwierigkeiten in der Aussprache oder Schreibweise verursacht) kann auch eine behördliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz erfolgen.
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FachberaterinnenCarolin Südholt
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Im Piepershagen 17
46325 Borken