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Münsterlandgenehmigung für Handwerker

Die Münsterlandgenehmigung für Handwerker wurde von den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und von der kreisfreien Stadt Münster im Zusammenhang mit den Kreishandwerkerschaften geschaffen.
Sie erspart den Betrieben und öffentlichen Verwaltungen Zeit, Geld und bürokratischen Aufwand.

Die Ausnahmegenehmigung berechtigt Handwerker und handwerksähnliche Betriebe, die in der Handwerksordnung aufgeführt sind, dazu, in den Kreisgebieten Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und der kreisfreien Stadt Münster während des Arbeitseinsatzes kostenlos zu parken:

  • im eingeschränkten Haltverbot / Zonenhaltverbot
  • an Parkuhren, im Bereich von Parkscheinautomaten und in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer (aber nicht innerhalb von Parkhäusern),
  • auf Bewohnerparkplätzen,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen.

Der Handwerker-Parkausweis kann innerhalb des betrieblichen Fuhrparks für 5 Fahrzeuge ausgestellt werden. Die Zulassungsbescheinigungen sind bei Antragstellung vorzulegen.

 

Bitte buchen Sie einen Termin oder kommen Sie spontan zu folgenden Zeiten im Bürgerbüro Borken vorbei:

Mo. - Fr. 09:00 - 12:00 Uhr und Mo. - Do. 14.:00 - 16:00 Uhr.

 

In Weseke weiterhin nur mit Termin!

Zum Terminservice

 

130,00 Euro pro Jahr

130,00 Euro pro Jahr

  • Zulassungsbescheinigungen für die Fahrzeuge
  • Eintragung in die Handwerksrolle
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Ihre Ansprechpersonen

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