Mahnung / Zahlungserinnerung
Sollten Sie eine Mahnung erhalten haben, wählen Sie die auf der Mahnung oder Zahlungserinnerung vorgegebene Telefonnummer der zuständigen Sachbearbeiter*innen. Zur Klärung der Sachlage und zum Beweis, dass Sie ein berechtigtes Interesse haben, teilen Sie bitte das betroffene Kassenzeichen mit.
Haben Sie eine Mahnung zu den Grundbesitzabgaben trotz Eigentumswechsel erhalten?
Der Grund dafür ist, dass die Stadt Borken über die Veräußerung durch Notare oder das Grundbuchamt des Amtsgerichts nicht informiert wird. Entscheidend ist hierbei die Umschreibung der Bewertungsstelle des Finanzamtes. Erst mit der Umschreibung erfolgt die steuerliche Neuveranlagung des Eigentums und diese findet immer zum 01.01. des nachfolgenden Jahres statt.
Aus diesem Grunde können Sie mit dem Formular „Änderung der Eigentumsverhältnisse: Vereinbarung über die Zahlung von Grundbesitzabgaben/Vorzeitige Umschreibung eines Grundstücks“ eine privatrechtliche Regelung für den Zeitraum bis zur Umschreibung treffen.
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