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Liegenschaften

Die städtischen Gebäude, die weiteren städtischen Grundstücke und Anlagen, gesamt als Liegenschaften bezeichnet, werden je nach Funktion von den unterschiedlichen Stellen innerhalb der Stadtverwaltung betreut bzw. genutzt.

Die Liegenschaftsverwaltung hat die besondere Aufgabe, die nicht zweckgebundenen Flächen und Gebäude zu bewirtschaften. Dabei handelt es sich um einzelne Garagen, Wohnungen, Stellplätze, gewerblich nutzbare Immobilien, Gartengrundstücke oder landwirtschaftliche Flächen. Weiterhin trägt die Liegenschaftsverwaltung die Sorge dafür, entsprechende Flächen und Gebäude zu erwerben oder zu vermitteln, die für die allgemeine Aufgabenerfüllung der Stadtverwaltung nötig sind.

Grundstücke, Gebäude, herzschmerz, Fleppe

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