Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Als Ausländerin oder Ausländer können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen.
Folgende Leistungen sind möglich:
- Grundleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts sowie zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens
- Leistungen bei akuter Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
- sonstige Leistungen
Diese Leistungen erhalten Sie von der zuständigen Stelle in Form von Sach- oder Geldleistungen.
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Ihre Ansprechpersonen
FachberaterinnenFrau Wiedenhöft
Raum: E-110
Im Piepershagen 21
46325 Borken
Nur nach Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail.
Frau Wolter (AsylbLG)
Raum: E-109
Im Piepershagen 21
46325 Borken
Nur nach Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail.