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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Als Ausländerin oder Ausländer können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen.


Folgende Leistungen sind möglich:

  • Grundleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts sowie zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens
  • Leistungen bei akuter Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
  • sonstige Leistungen

Diese Leistungen erhalten Sie von der zuständigen Stelle in Form von Sach- oder Geldleistungen.

 

Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

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