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Lastschriftmandat

Das Lastschriftmandat kann für regelmäßig wiederkehrende Forderungen erteilt werden. Dazu zählen zum Beispiel Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Elternbeiträge für den Kindergarten und Elternbeiträge für den Offenen Ganztag.

Können Sie Abbuchungen auf Ihrem Konto nicht zuordnen oder sind Sie mit einer Belastung durch ein SEPA-Basislastschriftmandat nicht einverstanden, so wenden Sie sich diesbezüglich an die Mitarbeiter*innen der Stadtkasse. Sicherlich können die Unstimmigkeiten ausgeräumt werden und ein Widerspruch bei Ihrer Bank ist nicht mehr nötig. Ihnen bleiben somit Bankgebühren erspart.

Grundsätzlich sind Sie berechtigt einer SEPA-Lastschrift bis zu acht Wochen, beginnend mit der Belastung, zu widersprechen.

Hat sich ausschließlich die Kontonummer und nicht das Kreditinstitut geändert, so ist lediglich bei der Gewerbesteuer ein neues SEPA-Mandat notwendig. Für alle anderen Forderungen reicht eine Mitteilung der Zahlungspflichtigen.

Das SEPA-Basislastschriftmandat für die Gewerbesteuer ist der Stadtkasse im Original vorzulegen. SEPA-Basislastschriftmandate, die per Email, Fax oder Kopie gesendet werden, können leider nicht akzeptiert werden.

(Für andere Forderungen reicht es aus, wenn das Lastschriftmandat eigenhändig unterschrieben und dann alternativ auch per E- Mail oder Fax übersandt wird.)

 

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SEPA-Lastschriftmandat
Einzugsermächtigung

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