Kanalanschlussbeiträge
Kanalanschlussbeiträge werden nach § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen und der Kanalanschlussbeitragssatzung der Stadt Borken erhoben. Sie werden als Gegenleistung für die Möglichkeit des Anschlusses eines Grundstückes an die städtische Abwasseranlage gezahlt.
Die Höhe des zu zahlenden Kanalanschlussbeitrages richtet sich nach der Größe des anzuschließenden Grundstückes unter Berücksichtigung der Art und des Maßes der zulässigen oder tatsächlichen baulichen Ausnutzung.
Bei einem Vollanschluss (Schmutz- und Regenwasser) beträgt der Anschlussbeitrag zurzeit 6,10 Euro je qm anrechenbarer Grundstücksfläche. Dürfen nur Schmutzwässer eingeleitet werden, ermäßigt sich der Anschlussbeitrag um 25 % auf 4,58 Euro je qm. Sofern nur Regenwasser eingeleitet werden darf, ermäßigt sich der Beitrag um 75 % auf 1,53 Euro je qm.
Erfolgt die Schmutzwasserableitung mittels einer Druckrohrleitung, so ermäßigt sich der Beitrag um 62,5 % auf 2,29 Euro je qm. Bei einem Anschluss an eine Druckrohrleitung ist die erforderliche Druckpumpe einschließlich Schacht und sonstigem Zubehör von der Grundstückseigentümerin/dem Grundstückseigentümer bzw. der/dem Erbbauberechtigten auf ihre/seine Kosten zu installieren.
Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen
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