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Kampfmittelauskünfte

Auch fast 80 Jahre nach Ende des 2. Weltkriegs gehen von im Boden liegenden Blindgängern noch immer Gefahren aus. Der Schutz der Bevölkerung vor diesen Gefahren obliegt als Aufgabe der Gefahrenabwehr der örtlichen Ordnungsbehörde.

 

Ist auf einem Grundstück ein Bauvorhaben mit Erdeingriffen geplant, sollte dieses vorab auf Kampfmittel überprüft werden. Hierzu kann beim Fachbereich Bürgerservice und Ordnung der Stadt Borken schriftlich oder per Mail ein Antrag auf Kampfmittelüberprüfung gestellt werden. Zunächst erfolgt die Prüfung anhand einer Luftbildauswertung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Westfalen-Lippe.

 

Je nach Ergebnis kann dann eine Freigabe erteilt werden oder es sind weitere Überprüfungen notwendig. In dem Antrag muss der Ort des Bauvorhabens eindeutig bezeichnet werden (z.B. mittels Postanschrift oder Parzellennummer). Außerdem sind eine kurze Beschreibung des Vorhabens sowie ein Lageplan in einem geeigneten Maßstab nötig.

 

Weitere Informationen zum Thema Kampfmittel hält der Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe auf seiner Homepage bereit.

 

Kampfmittel, Blindgänger, Kampfmittelbeseitigung

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