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An- und Abmeldung von Hunden

Das Halten von Hunden in der Stadt Borken zu privaten Zwecken ist steuerpflichtig.

 

Anmeldung:

Die Steuerpflicht beginnt in der Regel mit dem 1. des Kalendermonats, in dem ein Hund in einen Haushalt aufgenommen wird. Innerhalb von zwei Wochen ist der Hund bei der Stadt Borken anzumelden. Bei Zuzug des Hundehalters/ der Hundehalterin muss die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats erfolgen. Bitte nutzen Sie zur Anmeldung das entsprechende Formular. Die Hundesteuermarke sowie der Steuerbescheid werden Ihnen nach Anmeldung Ihres Hundes zugeschickt.

 

Abmeldung:

Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird. Die Abmeldung eines Hundes muss innerhalb von zwei Wochen nach der Abgabe, dem Tod, oder Abhandenkommen des Hundes bzw. nach Wegzug des Hundehalters / der Hundehalterin erfolgen. Bitte nutzen Sie zur Abmeldung das entsprechende Formular. 

 

Steuersätze   

  • 1 Hund: 72 Euro
  • 2 Hunde, je Hund: 84 Euro
  • 3 oder mehr Hunde, je Hund: 96 Euro
  • 1 gefährlicher Hund: 720 Euro
  • 2 oder mehr gefährliche Hunde, je Hund: 960 Euro

Gern buchen wir die fälligen Beträge zu den jeweiligen Terminen von Ihrem Konto ab, wenn Sie uns ein entsprechendes Lastschriftmandat erteilen.

 

Beachten Sie auch weitere Regelungen in der Satzung zur Steuerermäßigung und Steuerbefreiung.

Für die Anmeldung sind keine Unterlagen erforderlich. Bei der Abmeldung ist die Hundesteuermarke zurückzugeben und evtl. ein Nachweis vom Tierarzt über die Einschläferung des Hundes vorzulegen.

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Ihre Ansprechperson

Fachberaterinnen
02861/939 142
Rathaus Gebäude D
Raum: D-216
Im Piepershagen 17
46325 Borken

Nur nach Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail.