Hilfe zur häuslichen Pflege und Heimpflege
Aufnahme von Anträgen für die Hilfen zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
Für die Gewährung der Hilfen zur Pflege nach dem SGB XII ist der Kreis Borken zuständig. Bei der Stadt Borken können jedoch die erforderlichen Anträge gestellt werden.
Einkommens- u. Vermögensnachweise, Bescheid der Krankenkassen über Pflegeleistungen oder deren Ablehnung, Schwerbehindertenausweis, Versicherungsunterlagen, Mietvertrag, Wohngeldbescheid
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
Ihre Ansprechperson
FachberaterHerr Kaßner
Raum: E-012
Im Piepershagen 21
46325 Borken
Nur nach Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail.