Heranziehung Unterhaltspflichtiger
Die Heranziehung Unterhaltspflichtiger ist eine Regelung, die es dem Sozialhilfeträger (Stadt Borken) ermöglicht, Unterhaltsansprüche des Hilfeempfängers gegenüber anderen vorrangig Verpflichteten geltend zu machen. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der vorrangige Dritte zunächst nicht leistet oder auf Grund bestimmter Umstände nicht rechtzeitig leisten kann.
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