Haftpflichtansprüche
Fügt die Stadt Borken bzw. eine/r ihrer Mitarbeiter/innen einer dritten Person - schuldhaft - einen Personen- oder Sachschaden zu, besteht unter Umständen eine Verpflichtung zum Schadensersatz (= Haftpflicht).
Die Ansprüche können bei der Stadt Borken angemeldet werden, die diese dann an die eigens für solche Fälle abgeschlossene Versicherung weiterleitet, wo sie dann abschließend geprüft und bearbeitet werden.
Ihre Ansprechperson
FachberaterinnenEva Klein-Ridder
Raum: B-44
Im Piepershagen 17
46325 Borken
Nur nach Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail.