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Haftpflichtansprüche

Fügt die Stadt Borken bzw. eine/r ihrer Mitarbeiter/innen einer dritten Person - schuldhaft - einen Personen- oder Sachschaden zu, besteht unter Umständen eine Verpflichtung zum Schadensersatz (= Haftpflicht).

Die Ansprüche können bei der Stadt Borken angemeldet werden, die diese dann an die eigens für solche Fälle abgeschlossene Versicherung weiterleitet, wo sie dann abschließend geprüft und bearbeitet werden.

 

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Im Piepershagen 17
46325 Borken

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