Grundstücksverwaltung
Das Kaufen und Verkaufen von Grundstücken, die Verpachtung und Vermietung von im städtischen Eigentum stehenden Gebäuden und Grundstücken, sowie die Sicherung von Flächen durch andere vertragliche Vereinbarungen (z. B. die Eintragung von Dienstbarkeiten) sind der Kern der liegenschaftlichen Tätigkeiten.
Im Bereich der Liegenschaftsverwaltung werden die Vorraussetzungen geschaffen, die für die Planungen und Entwicklungsziele der Stadt Borken nötigen Flächen zu sichern. So erwirbt die Stadt Borken Flächen für öffentliche Belange (Straßen, Baugebiete u.a.) Der Verwaltung werden für die Erfüllung dieser Aufgabe verschiedene Instrumente an die Hand gegeben. In manchen Fällen wird erst durch ein Umlegungsverfahren die Entwicklung eines neuen Baugebiets ermöglicht. Die Ausübung des Vorkaufsrechts findet dann Anwendung, wenn die Verwaltung zur Sicherung und Verwirklichung der städtebaulichen Ordnung noch fehlende Flächen erwerben kann.
Bei einer bewussten Bodenvorratspolitik muss die Verwaltung stets den örtlichen Grundstücksmarkt im Auge behalten, um flexibel reagieren zu können. Miet- und Pachtverhältnisse mit entsprechend kurzfristiger Vertragsgestaltung tragen zur wirtschaftlichen Verwaltung des Grundbesitzes bei.
In der Öffentlichkeit wird die Grundstücksverwaltung immer dann wahrgenommen, wenn sie städtische Liegenschaften (z. B. Wohnhäuser, einzelne Bauplätze / Baulücken) veräußert, oder bei der Vermarktung neuer Baugebiete.
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