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Gleichstellungsbeauftragte - Funktion und Aufgaben

 

Vor diesem Hintergrund hat die Gleichstellungsstelle für Frauenfragen eine Vielzahl von Aufgaben:  

  • Mitwirkung im Rat der Stadt und seinen Ausschüssen:
    Prüfung und ggf. Einbringen von Änderungsvorschlägen unter den Gesichtspunkten der Berücksichtigung der Frauenpolitik und des Prinzips der Geschlechtergerechtigkeit.
  • Durchführung von Informationsveranstaltungen:
    z. B. werden in jedem Jahr von der Gleichstellungsstelle eine Vielzahl von Veranstaltungen zu frauenspezifischen Themen organisiert und durchgeführt.
  • Anlauf- und Kontaktstelle für die Bevölkerung:
    Hilfestellung für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger in Fragen, die die Gleichberechtigung der Geschlechter bzw. die geschlechtsspezifische Diskriminierung von Frauen betreffen.
  • Kontaktpflege bzw. Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Gruppen und Institutionen:
    Mit allen Frauengruppen, frauenrelevanten Einrichtungen, Parteien, Gewerkschaften und den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Gruppen.
  • Kontaktpflege und Kooperation mit Institutionen, Einrichtungen, Frauenverbänden und Frauengruppen:
    Mit den Zielen des fachlichen Austauschs und des Aufbaus von Kooperations- und Vernetzungsstrukturen organisiert die Gleichstellungsstelle unterschiedliche Arbeitskreise, die sich entweder an eine breite Öffentlichkeit wenden oder die in Form von Facharbeitskreisen (Gewalt gegen Frauen) ausgerichtet sind.
  • Öffentlichkeitsarbeit:
    Veröffentlichungen der Gleichstellungsstelle gibt es zu unterschiedlichen Themen, die zu verschiedenen Themenschwerpunkten entstanden sind. Es handelt sich hier um Dokumentationen oder Informations-Faltblätter.
  • Gremienarbeit:
    Die Gleichstellungsstelle vertritt die Interessen von Frauen in verschieden Gremien: regional z. B. beim Netzwerk der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Borken oder bei der Regionalkonferenz des Kreises Borken, überregional z. B. in der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros/Gleichstellungsstellen NRW und bei der BAG.
  • Mitwirkung bei der Frauenförderung innerhalb der Stadtverwaltung Borken:
    Die Gleichstellungsstelle wirkt bei allen personal-politischen Entscheidungen und Maßnahmen mit.

    Als Kontaktstelle für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertritt die Gleichstellungsstelle deren Interessen.

    Die Gleichstellungsstelle arbeitet mit allen Fachbereichen und Dezernaten und dem Personalrat zusammen.

    Die Gleichstellungsstelle unterstützt die Stadtverwaltung bei der Erstellung und Fortschreibung der Frauenförderpläne, die das Ziel haben, die Gleichberechtigung der Frauen auf allen Hierarchieebenen, in allen Funktionsbereichen und Berufsgruppen herzustellen sowie die Bedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern.

 

Um diese Aufgaben wirkungsvoll erledigen zu können, hat die Gleichstellungsbeauftragte unterschiedliche Rechte erhalten, die im Landesgleichstellungsgesetz von NRW verankert sind:

  • Teilnahmerecht an den Sitzungen des Verwaltungsvorstandes, der Fachbereichsleiterbesprechungen und des Vierteljahresgesprächs in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs.
  • Teilnahmerecht an den Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse. Hier ist ihr auf Wunsch das Wort zu erteilen.
  • Widerspruchsrecht in bezug auf Rats- und Ausschussvorlagen.
  • Recht auf Öffentlichkeitsarbeit in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs.
Information für Frauen, Gleichstellungsbüro, Gleichstellung, Gleichberechtigung, GBA, Frauenförderplan, Frau

Ihre Ansprechperson

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46325 Borken

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