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Gewerbesteuer

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Borken beträgt 416 %. Auf die von den Finanzämtern in den Grundlagenbescheiden übermittelten Messbeträge wendet die Stadt Borken den für den Erhebungszeitraum gültigen Hebesatz an. Sie ermittelt so die Gewerbesteuer für die Firmen und setzt diese in dem Gewerbesteuerbescheid fest.

 

Für Gewerbesteuervorauszahlungen wird in der Regel der voraussichtliche Gewerbeertrag zugrunde gelegt. Werden die Vorauszahlungen auf der Grundlage eines Messbescheides für Vorauszahlungszwecke des Finanzamtes festgesetzt, so ist die Stadt Borken an diesen Bescheid gebunden. Gewerbesteuervorauszahlungen sind jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres zu entrichten.  Gern buchen wir die fälligen Beträge zu den jeweiligen Terminen von Ihrem Konto ab, wenn Sie uns ein entsprechendes Lastschriftmandat erteilen.

 

Führt die Festsetzung der Gewerbesteuer zu einer Nachforderung oder Erstattung, so erfolgt eine Verzinsung dieser Summe. Der Zinslauf beginnt grundsätzlich 15 Monate nach Ablauf des Erhebungszeitraumes, in dem die Steuer entstanden ist. Er endet mit Ablauf des Tages an dem die Steuerfestsetzung wirksam wird. Die Zinshöhe beträgt 0,15 % je Monat.

 

Gewerbesteuergesetz (GewStG)

Abgabenordnung (AO)

Haushaltssatzung der Stadt Borken

gewerbsmäßig, gewerblich, Handwerker, Gewerbeummeldung, Gewerberegister, Gewerbeanmeldung, Gewerbe, Gebührensatzung, Gebühren

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